Bild: Person wird geimpft | Gustavo Fring, pexels.com

Covid-19-Impfung

[zuletzt aktualisiert am 25.05.2022] Seit dem 27. Dezember 2020 läuft die Corona-Impfkampagne in Deutschland und auch in NRW. Zunächst ausschließlich durch mobile Impf-Teams realisiert, wurde die Kampagne ab Februar 2021 vor allem durch die Impf-Zentren getragen, die mittlerweile in NRW durch die Koordinierenden Covid-Impf-Einheiten abgelöst worden sind. Es folgten Anfang April 2021 die Hausarzt- und zum Teil Facharztpraxen in NRW, ab Juni 2021 die Betriebsärzt*innen und ab Februar 2022 die Apotheken. Vielerorts gab und gibt es auch niedrigschwellige und mobile Impf-Angebote. Allen Personen ab 12 Jahren, die bereits eine Grund-Immunisierung haben (also in der Regel zwei Dosen), wird eine Auffrisch-Impfung ("Booster") empfohlen, für besonders gefährdete oder exponierte Personen zusätzlich eine zweite Auffrisch-Impfung.

Die Impfung birgt zum einen individuellen, hoch wirksamen Schutz, aber auch einen wesentlichen Beitrag zur weiteren Eindämmung der Covid-19-Pandemie in NRW, Deutschland und weltweit. Es ist auch Aufgabe von Aidshilfen, Drogenhilfen und externen Beratungsstellen im Justizvollzug, Ratsuchende über Vorteile, mögliche Nebenwirkungen und die organisatorischen Fragen der Corona-Impfung aufzuklären und gegebenenfalls dabei zu unterstützen. Hier stellen wir einige wichtige und regelmäßig aktualisierte Informationen rund um das Thema Corona-Impfung für drogengebrauchende Menschen bzw. Menschen mit Suchterkrankung sowie Menschen in Haft zusammen. Weitere zielgruppenspezifische Infos rund um das Coronavirus zu beiden Themengebieten finden Sie hier.

Rechtliche Grundlage: Rechtliche Grundlage der Corona-Impfkampagne ist die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV, zuletzt aktualisiert am 23. Mai 2022). Für bestimme Berufsgruppen in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs besteht seit dem 16. März 2022 eine Impf-Pflicht. Eine Handreichung des Bundesgesundheitsministeriums informiert über die Hintergründe und Details dieser gesetzlichen Regelung.

Fachliche Grundlage: Die fachlichen Standards der Corona-Impfkampagne diskutiert und beschließt die Ständige Impf-Kommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI). Die Impf-Empfehlung der STIKO (zuletzt aktualisiert am 25. Mai 2022) bildet in der Regel die Basis für die Coronavirus-Impfverordnung.

Impf-Reihenfolge: Die Priorisierung in der Impf-Reihenfolge ist bundesweit am 7. Juni 2021 aufgehoben worden. Eine priorisierte Impfung je nach Alter, Vorerkrankungen oder beruflichem Expositions-Risiko ist nicht mehr die Regel, da genügend Impf-Stoff für alle zur Verfügung steht. Alle Menschen, die in Deutschland ansässig, berufstätig oder krankenversichert sind, können sich über die die verschiedenen Anbieter um einen Impf-Termin bemühen.

Weiterführende Informationen finden sich auf den Websites folgender Institutionen: