Substanzkonsum gehört, ebenso wie die mit intravenösem Drogengebrauch assoziierten Infektionskrankheiten, zur Lebensrealität in deutschen Haftanstalten. Hinzu kommen weitere Risiken durch Tätowierungen oder Piercings und Sexualkontakte. Die Prävalenz intravenösen Drogenkonsums in den Justizvollzugsanstalten wird auf 21,9 bis 29,6 Prozent geschätzt (73 – 98 Mal höher als in der Allgemeinbevölkerung), die Prävalenz von Hepatitis C auf 14,3 bis 17,6 Prozent (26 – 32 Mal höher) und die Prävalenz von HIV auf 0,8 bis 1,2 Prozent (16 – 24 Mal höher).
Zugleich sind die Möglichkeiten der Prävention und Gesundheitsfürsorge, etwa der Zugang zu Beratungs- und Testangeboten, zu Impfungen, Informations- und Präventionsmaterialien und zur Behandlung (HIV- und HCV-Therapie, Substitutionsbehandlung), eingeschränkt. Die Vergabe von sterilem Spritzbesteck bzw. Spritzentausch, für Drogengebrauchende außerhalb von Haftanstalten schon lange einer der wichtigsten Bausteine der HIV- und Hepatitisprävention, findet im Justizvollzug in NRW nicht statt und auch bundesweit lediglich in einer von rund 200 Haftanstalten. Weitere Herausforderungen in Hinblick auf die Prävention ergeben sich durch die Übergänge von Freiheit und Haft und die damit verbundenen Zuständigkeitswechsel für die Gesundheit der Gefangenen.