Beratung und Test für Menschen in Haft

Eine frühzeitige Diagnose von HIV- oder Hepatitis-C-Infektionen ist wesentlich, um rechtzeitig mit der Behandlung beginnen und vermeidbare Folgeerkrankungen verhindern zu können. HIV ist heute gut behandelbar, zudem kann unter erfolgreicher Therapie keine sexuelle Übertragung des HI-Virus mehr stattfinden. Hepatitis C ist mit den verfügbaren Medikamenten effektiv und nebenwirkungsarm sogar heilbar, der Entwicklung von Spätfolgen wie Leberzirrhose und Leberzellkrebs kann durch eine frühzeitige Therapie vorgebeugt werden. Die Nichtübertragbarkeit – durch erfolgreiche Behandlung und Senkung der Viruslast im Fall von HIV bzw. Heilung im Fall von Hepatitis C – bringt zudem eine bedeutende psychische Entlastung mit sich.

Dies gilt auch für Menschen in Haft. Das Angebot einer Testung auf Infektionskrankheiten findet im Justizvollzug in NRW bei der Eingangsuntersuchung regelhaft statt. Es besteht keine Testpflicht, eine Testung darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Inhaftierten stattfinden. Wer sich eingangs nicht testen lassen möchte, hat die Möglichkeit dies später beim jeweiligen Medizinischen Dienst nachzuholen. Dies regelt die aktuelle Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit ansteckenden Erkrankungen in Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Viele Gefangene haben gute Gründe, warum sie sich (zunächst) nicht testen lassen möchten: Zum Beispiel weil in der JVA keine freie Arztwahl besteht oder sie Benachteiligungen (durch Mitgefangene oder Bedienstete) befürchten, wenn eine Infektionskrankheit wie HIV oder Hepatitis bekannt wird. Ein vertraulicher Umgang mit der Diagnose und auch eine Anschlussbehandlung (im Fall von Hepatitis C) ist nicht immer gewährleistet.

Eine Beratung zum HIV- und HCV-Test bieten neben den anstaltsinternen Medizinischen und Sozialdiensten viele Aidshilfen an, die mit den örtlichen Justizvollzugsanstalten zusammenarbeiten. Testmöglichkeiten durch externe Beratungsstellen in Haft, welche die außerhalb der Anstalten geltenden Teststandards berücksichtigen (z.B. Anonymität und Vertraulichkeit des Testergebnisses), bestehen in NRW bislang nicht. Ein bundesweit einzigartiges Modell besteht in der Kooperation zwischen der AIDS-Hilfe Weimar & Ostthüringen und der JVA Tonna in Thüringen, die in Anschluss an ein von der Deutschen Aidshilfe initiiertes Modellprojekt ein gemeinsames, anonymes Testangebot in Haft installiert haben.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Broschüre HIV-/HCV-Test in Haft der Deutschen Aidshilfe.