Die Aidshilfe NRW ist Eigentümerin der Automaten; vor Ort aber erfolgt die Betreuung und Pflege der Geräte durch die Betreiber. Damit die Zusammenarbeit reibungslos klappt, ist ein Automatenbetreibervertrag ausgearbeitet worden. Dieser regelt, wer wofür verantwortlich ist, wer die Kosten trägt und wie in Problemfällen zu verfahren ist.
Wenn eine Einrichtung plant, einen Automaten an einem öffentlichen Platz aufzuhängen, ist es zunächst geboten, mit den zuständigen städtischen Behörden über die Pläne zu reden und sich mit schriftlichen Zusagen abzusichern.
In der Regel ist das Ordnungs-, das Bauaufsichts-, und das Gesundheitsamt in diesen Prozess involviert. Von diesen Behörden sollten entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinugungen vorliegen. Auch die örtliche Polizeibehörde muss grünes Licht geben, will man nicht, dass der Automat observiert wird. Das würde sich bei den Drogengebraucherinnen und Drogengebrauchern schnell herum sprechen und niemand würde das Angebot nutzen (s. Schreiben Polizei Hattingen). Letztlich darf auch nicht vergessen werden, dass der Gebäudeeigentümer ebenfalls um Erlaubnis gebeten werden und seine Zustimmung zur Installation des Automatens geben muss.