Arztvorbehalt für Schnelltests auf HIV, HCV und Syphilis entfallen

Arztvorbehalt entfallen5. März 2020 - Mit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes zum 1. März 2020 ist auch der sogenannte Arztvorbehalt für Schnelltests (Antikörpernachweis) auf HIV, Hepatitis C und Syphilis entfallen. Das bedeutet, dass ab sofort für die Durchführung eines solchen Schnelltests die Anwesenheit ärztlichen Personals nicht mehr zwingend notwendig ist. Die weitergehende Diagnostik in Form eines Bestätigungstests bleibt jedoch weiterhin Ärzt*innen vorbehalten. Weitere Informationen zur Gesetzesänderung finden Sie unter aids-nrw.de.

Die Gesetzesänderung bringt wesentliche Erleichterungen für niedrigschwellige Aids- und Drogenhilfeeinrichtungen mit sich, die bereits ein Testangebot vorhalten oder eines einführen möchten. Für diese Einrichtungen wurde im vergangenen Jahr von Aidshilfe NRW und Deutscher Aidshilfe ein Fortbildungs- und Praxishandbuch (PDF-Datei) veröffentlicht. Eine zweite, aktualisierte Auflage sowie ein ergänzendes Online-Toolkit sind aktuell in Entwicklung.

Darüber hinaus bietet die Deutsche Aidshilfe eine Reihe an Schulungen an, die die Standards von Beratung und Test vermitteln, aber auch neue rechtliche Unsicherheiten zum Beispiel hinsichtlich der Haftung nach Wegfall des Arztvorbehalts beschäftigen. Interessierte aus NRW können sich hierzu gern bei domenico.fiorenza@nrw.aidshilfe.de informieren.